DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Bau von Schnellladesäulen an Autobahnen darf nicht ohne Ausschreibung und Vergabeverfahren erfolgen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden (Az.: VII Verg 29/22).
Nach Angaben des Gerichts hatte die Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 die bestehenden Konzessionsverträge mit der Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH erweitert. Die Ergänzungsvereinbarung sah vor, dass die Betreiber zusätzlich Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Raststätten bereitstellen dürfen. Ein Vergabeverfahren hatte es dafür nicht gegeben.
Dagegen war der Ladeinfrastruktur-Betreiber Fastned sowie zunächst auch Tesla vorgegangen. Der Vergabesenat des OLG hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser hatte entschieden, dass eine wesentliche Änderung des Konzessionsvertrags vorliege und damit ein Vergabeverfahren erforderlich sei.
Daraufhin kam das OLG Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass das Recht, Tankstellen für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, nicht automatisch den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge umfasst./fc/DP/men
Tesla, Inc. entwickelt, produziert und vertreibt Elektrofahrzeuge. Der Nettoumsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche: - Verkauf von Kraftfahrzeugen (69,4 %); - Verkauf von Energieerzeugungs- und -speichersystemen (13,5 %); - Dienstleistungen (13,2 %): hauptsächlich Wartungs- und Reparaturdienstleistungen. Die Gruppe entwickelt auch den Verkauf von Antriebsstrangkomponenten für Elektrofahrzeuge; - Autokredite (2,1 %); - Autoleasing (1,8 %). Ende 2025 verfügte die Gruppe über acht Produktionsstätten in den Vereinigten Staaten (5), China (2) und Deutschland. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (50,2 %), China (22,1 %) und Sonstige (27,7 %).
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Qualität der Veröffentlichungen
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ESG MSCI
ESG MSCI
Der MSCI-ESG-Score bewertet die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistung eines Unternehmens nach der Methodik von MSCI. Er ordnet das Unternehmen im Vergleich zu seinen Branchenkollegen auf einer Skala von CCC (sehr schwach) bis AAA (ausgezeichnet) ein. Dieser Score wird von Anlegern genutzt, um nicht-finanzielle Kriterien in ihre Entscheidungen einzubeziehen.