Das nachrangige Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro (163 Millionen Dollar) wurde der österreichischen Lufthansa-Einheit im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie gewährt.
Europas größte Billigfluggesellschaft hat mehr als 20 Klagen gegen die Europäische Kommission eingereicht, weil sie während der Pandemie Milliarden Euro an staatlichen Beihilfen für Fluggesellschaften genehmigt hatte. Sie behauptet, die Unterstützung habe diesen Fluggesellschaften einen unfairen Vorteil verschafft.
Ein unteres Gericht im Jahr 2021 bestätigte die Entscheidung der EU-Wettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2020, woraufhin Ryanair beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg Berufung einlegte.
Die Richter des CJEU wiesen die Berufung zurück.
"Der Gerichtshof bestätigt die Rechtmäßigkeit des nachrangigen Darlehens in Höhe von 150 Millionen Euro, das Österreich Austrian Airlines im Sommer 2020 gewährt hat", so die Richter des Luxemburger Gerichtshofs.
"Ein Mitgliedstaat kann aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen eine Beihilfe vorbehalten, die dazu bestimmt ist, den durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandenen Schaden zu ersetzen", so die Richter.
Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Ryanair hat seine Anfechtungen gegen die staatlichen Beihilfen für Lufthansa, Condor, KLM und TAP gewonnen, aber die Anfechtungen gegen die Beihilfen für SAS, Finnair und Air France verloren.
Der Fall lautet C-591/21 P Ryanair und Laudamotion gegen Kommission.
($1 = 0,9225 Euro) (Berichterstattung durch Foo Yun Chee; Bearbeitung durch Jason Neely)