"Der Generalstaatsanwalt ist zu dem Schluss gekommen, dass es ernstzunehmende Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ... und wettbewerbswidrigen Vereinbarungen ... gibt, und hat daher beschlossen, eine förmliche Untersuchung einzuleiten", teilte die belgische Wettbewerbsbehörde (BCA) am Donnerstag in einer Erklärung mit.
Als Reaktion darauf erklärte AB InBev, dass das Unternehmen in den Ländern, in denen es tätig ist, die lokalen Gesetze einhält und den Barbesitzern die flexibelsten Bierverträge anbietet.
"Wir werden diese Gelegenheit nutzen, um dem BCA erneut unsere Position darzulegen und zu begründen, und werden während der gesamten Evaluierung weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten", fügte das Unternehmen hinzu."Wir werden diese Gelegenheit nutzen, um dem BCA erneut unsere Position darzulegen und zu begründen, und werden während der gesamten Evaluierung weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten", fügte das Unternehmen hinzu.